Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027
Fassung: 05.12.2025
24.
Fördergegenstand
1Gefördert wird die Kursreihe „Leben in Bayern“, bestehend aus den drei Modulen „Miteinander leben in Bayern“, „Erziehung und Bildung in Bayern“ und „Gesundheit in Bayern“. 2Jedes Modul umfasst bis zu 18, aber mindestens 12 Kursstunden à 60 Minuten. 3Der Inhalt der Module richtet sich nach den von der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit erarbeiteten Unterrichtsmaterialien, bestehend aus dem Lehrkonzept für die Kursleiterinnen und Kursleiter sowie dem Arbeitsbuch für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer. 4Jedes Modul beinhaltet eine Unternehmung, die einen thematischen Bezug zu unseren Werten oder zu unserer Kultur und Tradition aufweist (zum Beispiel Besuch einer Schule oder einer Kindertagesstätte, Museumsbesuch, Stadtrundgänge). 5Die Unternehmung darf zeitlich nicht mehr als sechs Stunden umfassen.