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Inhaltsverzeichnis
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2175.4-G Richtlinie zur Stärkung der Pflege im sozialen Nahraum (Förderrichtlinie Gute Pflege in Bayern – GutePflegeFöR) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 22. September 2023, Az. 45-G8300-2022/6857 (BayMBl. Nr. 485)
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Teil 1: Stärkung der häuslichen Pflege
Bereich reduzieren
Teil 2: Verfahren
6. Antrags- und Bewilligungsverfahren
7. Evaluation und Erfolgskontrolle
8. Verwendungsnachweis
9. Sonstiges
10. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
GutePflegeFöR
Text gilt ab: 27.06.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026
Fassung: 22.09.2023
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9.
Sonstiges
Die Bewilligungsbehörde kann im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege in besonders gelagerten Einzelfällen Ausnahmen von den in dieser Richtlinie getroffenen Festlegungen zulassen.