Inhalt

Text gilt ab: 10.03.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024
Fassung: 24.02.2022
4.
Mehrfachförderung
1Eine Zuwendung nach dieser Richtlinie entfällt, wenn für den gleichen Zuwendungszweck andere Mittel des Freistaates Bayern, des Bundes oder der Europäischen Union in Anspruch genommen werden. 2Stehen Frauenhaus, Fachberatungsstelle oder Interventionsstelle in gleicher Trägerschaft, ist kostenmäßig bei den Personal- und Sachausgaben eine strikte Trennung vorzunehmen.