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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinie zur Förderung zusätzlicher Frauenhausplätze sowie zur Anpassung von Frauenhausplätzen an besondere Bedarfe
1. Zweck der Förderung
2. Gegenstand der Förderung
3. Zuwendungsempfänger
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4. Zuwendungsvoraussetzungen
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5. Art und Umfang der Zuwendung
6. Mehrfachförderung
7. Bindungsfrist
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8. Antragstellung und Bewilligung
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9. Nachweis und Prüfung der Verwendung
10. Prüfberechtigung des Obersten Rechnungshofs
11. Datenschutz
12. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 26.09.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
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10.
Prüfberechtigung des Obersten Rechnungshofs
Der Oberste Rechnungshof hat eine Prüfberechtigung nach Art. 91 Abs. 1 Nr. 3 BayHO.