Inhalt

Text gilt ab: 31.12.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

8.   Antrag; Form und Frist

1Der Antrag auf Förderung ist schriftlich vor Beginn des Bewilligungszeitraums (siehe Nr. 5.1 Satz 2) zu stellen. 2Der aktuelle Stand bzw. die Weiterentwicklung der netzwerkbezogenen Kinderschutzkonzeption (Nr. 4.3) ist beizufügen. 3Die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn gilt mit Eingang des Antrags bei der Bewilligungsbehörde als erteilt, wenn im vorhergehenden Bewilligungszeitraum Zuwendungen bewilligt wurden und keine wesentlichen Änderungen der Bewilligungsvoraussetzungen eingetreten sind.