Inhalt

Text gilt ab: 31.12.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028

6.   Mehrfachförderungen

Eine Förderung nach dieser Richtlinie entfällt, wenn für den gleichen Zuwendungszweck andere Mittel des Freistaates Bayern, des Bundes oder der Europäischen Union in Anspruch genommen werden.