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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinie zur Förderung Koordinierender Kinderschutzstellen KoKi – Netzwerk frühe Kindheit
1. Zweck der Zuwendung
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2. Gegenstand der Förderung
3. Zuwendungsempfänger
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4. Zuwendungsvoraussetzungen
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5. Art und Umfang der Förderung
6. Mehrfachförderungen
7. Sachliche Zuständigkeit
8. Antrag; Form und Frist
9. Nachweis und Prüfung der Verwendung
10. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 31.12.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028
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6.
Mehrfachförderungen
Eine Förderung nach dieser Richtlinie entfällt, wenn für den gleichen Zuwendungszweck andere Mittel des Freistaates Bayern, des Bundes oder der Europäischen Union in Anspruch genommen werden.