Inhalt
5.
Art und Umfang der Förderung
5.1
Art der Förderung
1Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als Festbetragsfinanzierung (Personalkostenzuschuss) gewährt. 2Bewilligungszeitraum ist das Haushaltsjahr.
5.2
Umfang der Förderung
1Eine vollzeitbeschäftigte Fachkraft wird mit einem Festbetrag bis zu 16 500 Euro jährlich gefördert. 2Bei Teilzeitbeschäftigung wird der Teil des Festbetrags berücksichtigt, der dem Verhältnis der vereinbarten zur tariflichen Arbeitszeit (Vollzeitäquivalent) entspricht. 3Der Festbetrag verringert sich um ein Zwölftel für jeden vollen Kalendermonat des Bewilligungszeitraumes, in dem eine Stelle nicht besetzt ist oder insbesondere wegen Krankheit, Mutterschutz, Eltern- oder Pflegezeit ein tariflicher oder gesetzlicher Vergütungsanspruch nicht besteht. 4Dies gilt nicht, wenn eine Ersatzkraft beschäftigt wird und entsprechende Personalausgaben für den Anstellungsträger tatsächlich anfallen.