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Text gilt ab: 01.10.2023
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2160-A

Hinweise zur Card für Jugendleiterinnen und Jugendleiter – Juleica

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
vom 12. September 2023, Az. IV2/6522.01-2/209

(BayMBl. Nr. 512)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales über die Hinweise zur Card für Jugendleiterinnen und Jugendleiter – Juleica vom 12. September 2023 (BayMBl. Nr. 512)

1Aufgrund einer Vereinbarung der Obersten Landesjugendbehörden vom 4./5. Juni 2009 wird die seit dem Jahr 1999 bestehende einheitliche Jugendleiterinnen- und Jugendleiter-Card („Juleica“) durch die Entwicklung von bundeseinheitlichen Qualitätsstandards beständig weiterentwickelt.
2Im Einzelnen wird hierzu Folgendes bestimmt: