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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinie zur Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres in Bayern
1. Zweck der Zuwendung
2. Gegenstand der Förderung
3. Zuwendungsempfänger
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4. Zuwendungsvoraussetzungen
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5. Art und Umfang der Förderung
6. Verhältnis zu anderen Leistungen
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7. Antrags- und Bewilligungsverfahren
8. Nachweis und Prüfung der Verwendung
9. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
FSJ-FöR
Text gilt ab: 01.09.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.08.2026
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Dr. Markus Gruber
Ministerialdirektor