Inhalt

FSJ-FöR
Text gilt ab: 01.09.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.08.2026

8.   Nachweis und Prüfung der Verwendung

Der Verwendungsnachweis ist vom Zuwendungsempfänger bis spätestens 31. Dezember für das abgelaufene FSJ-Projektjahr bei der Bewilligungsbehörde einzureichen.