Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

4.   Zuwendungsvoraussetzungen

Voraussetzung für eine Zuwendung ist:
Es wird ein AED entsprechend der in Anlage 1 dargestellten Spezifikation angeschafft.
Der AED wird für einen durchgängig öffentlich zugänglichen Aufstellungsort angeschafft, für den die örtliche Gesundheitsregionplus einen Bedarf zur Vorhaltung eines AED bestätigt hat. Der AED ist auf die Weise aufzustellen und vorzuhalten, wie sich dies aus der Bestätigung der Gesundheitsregionplus ergibt.
Der AED wird für eine Mindestdauer von drei Jahren am Aufstellungsort betriebsbereit gehalten.