Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

1.   Zweck der Zuwendung

1Zuwendungen nach dieser Richtlinie sollen dazu beitragen, in Fällen des plötzlichen Herztodes die Wahrscheinlichkeit des Eintritts irreversibler Schäden und des Todesfalls zu verringern. 2Das wird erreicht, indem die Verfügbarkeit von AED durch eine Förderung der Anschaffung in Landkreisen und kreisfreien Städten erhöht wird, die Mitglied einer Gesundheitsregionplus sind.