Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

3.   Zuwendungsempfänger

Zuwendungsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, insbesondere Unternehmen, Vereine, Kommunen und Kommunalverbände, mit Sitz in den zur Teilnahme an dieser Förderrichtlinie bereiten Gesundheitsregionenplus.