Inhalt

Text gilt ab: 01.11.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026

3.   Zuwendungsempfänger

Zuwendungsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, insbesondere Unternehmen, Vereine, Kommunen und Kommunalverbände, mit Sitz in den zur Teilnahme an dieser Förderrichtlinie bereiten Gesundheitsregionenplus.