Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

Anlage 1  

(zu Nr. 4)

Spezifikation zuwendungsfähiger AED

Der zu fördernde AED muss über sämtliche der folgenden Merkmale verfügen:
1.
AED im halbautomatischen Modus, der zur Anwendung durch Laien geeignet ist
2.
AED-Funktion mit Benutzerführung, weiterhin:
a)
Metronom für Herzdruckmassage/Thoraxkompression
b)
Möglichst Feedback-System zur Optimierung der Herzdruckmassage
c)
Möglichst E-Call-Funktion über integriertes GSM-Modem zur direkten Kommunikation mit der ILS (T-CPR)
d)
Artefakt- und Diskonnektions-Erkennung
3.
Stromversorgung durch wechselbare Batterie
4.
Tragbares Gerät, stoß- und erschütterungsfest, spritzwassergeschützt, mit Zubehörtaschen am Gerät (Einmal-Handschuhe, Beatmungshilfe, ggf. Verbandmaterial)
5.
Automatischer Geräteselbsttest und Zustandsanzeige inkl. Batteriestand, möglichst Statusübermittlung/Batterieanzeige an vom Zuwendungsempfänger/Betreiber benannte Einrichtung
6.
Gerät, Oberfläche, Beschriftung, Kabel desinfizierbar mit RKI-gelisteten Präparaten
7.
Geeignete Vorhaltebox zur Stand-, Wand- oder Außenmontage