Inhalt
Anlage 1
(zu Nr. 4)
Spezifikation zuwendungsfähiger AED
Der zu fördernde AED muss über sämtliche der folgenden Merkmale verfügen:
- 1.
AED im halbautomatischen Modus, der zur Anwendung durch Laien geeignet ist
- 2.
AED-Funktion mit Benutzerführung, weiterhin:
- a)
Metronom für Herzdruckmassage/Thoraxkompression
- b)
Möglichst Feedback-System zur Optimierung der Herzdruckmassage
- c)
Möglichst E-Call-Funktion über integriertes GSM-Modem zur direkten Kommunikation mit der ILS (T-CPR)
- d)
Artefakt- und Diskonnektions-Erkennung
- 3.
Stromversorgung durch wechselbare Batterie
- 4.
Tragbares Gerät, stoß- und erschütterungsfest, spritzwassergeschützt, mit Zubehörtaschen am Gerät (Einmal-Handschuhe, Beatmungshilfe, ggf. Verbandmaterial)
- 5.
Automatischer Geräteselbsttest und Zustandsanzeige inkl. Batteriestand, möglichst Statusübermittlung/Batterieanzeige an vom Zuwendungsempfänger/Betreiber benannte Einrichtung
- 6.
Gerät, Oberfläche, Beschriftung, Kabel desinfizierbar mit RKI-gelisteten Präparaten
- 7.
Geeignete Vorhaltebox zur Stand-, Wand- oder Außenmontage