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Inhaltsverzeichnis
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Benachrichtigung der Finanzämter und der unteren Vermessungsbehörden von Bauvorhaben
1. Beteiligte Behörden und Rechtsgrundlagen
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2. Meldungen
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3. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
FAVermBauBek
Text gilt ab: 01.12.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 30.11.2030
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Bayerisches Staatsministerium
für Wohnen, Bau und Verkehr
Bayerisches Staatsministerium
der Finanzen und für Heimat
Dr. Thomas Gruber
Ministerialdirektor
Dr. Alexander Voitl
Ministerialdirektor