Inhalt
3.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
3.1
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Dezember 2025 in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 30. November 2030 außer Kraft.
3.2
Mit Ablauf des 30. November 2025 treten außer Kraft:
- a)
die Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern und der Finanzen über die Benachrichtigung der Bewertungsstellen der Finanzämter und der Vermessungsämter von Bauvorhaben vom 25. November 1987 (FMBl. S. 446, AllMBl. 1988 S. 172) und
- b)
das Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern über die Benachrichtigung der Bewertungsstellen der Finanzämter und der Vermessungsämter von Bauvorhaben vom 16. September 1994 (GZ: IIB4-4101.2-006/88).