Inhalt
1.
Beteiligte Behörden und Rechtsgrundlagen
Zur Feststellung der Grundsteuerwerte und der Äquivalenzbeträge sowie der Festsetzung der Grundsteuermessbeträge und der Grundsteuer (§ 229 Abs. 3 des Bewertungsgesetzes – BewG, Art. 10 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Grundsteuergesetzes – BayGrStG) und zur Erfassung und Fortführung des Liegenschaftskatasters (Art. 10 Abs. 1 des Vermessungs- und Katastergesetzes – VermKatG) informieren die unteren Bauaufsichtsbehörden
- a)
die Finanzämter und
- b)
die unteren Vermessungsbehörden
über Verfahren nach der Bayerischen Bauordnung (BayBO).