Inhalt
28.
Inkrafttreten, Übergangsvorschrift und Aufhebung
1Diese Richtlinien treten am 1. Januar 2025 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2028 außer Kraft. 2Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr über die Richtlinien zur Förderung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen (Städtebauförderungsrichtlinien – StBauFR) vom 12. November 2019 (BayMBl. 2019 Nr. 511) tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft. 3Maßnahmen, die mit bis einschließlich Programmjahr 2024 bereitgestellten Mitteln gefördert werden, sind nach den bisherigen StBauFR abzuwickeln.