Inhalt

StBauFR
Text gilt ab: 01.01.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028
Fassung: 23.10.2024
26.
Zuleitung an den Bayerischen Obersten Rechnungshof
Der Bayerische Oberste Rechnungshof erhält vom Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr die Jahresprogramme.