Inhalt
1Zuwendungsempfänger ist diejenige juristische Person, die die Trägerschaft einer staatlich anerkannten Umweltstation innehat und deren Sitz und Geschäftsbetrieb in Bayern liegt, zum Beispiel Kommune, kirchliche Einrichtung oder als gemeinnützig anerkannte Organisation. 2Natürliche Personen sind als Zuwendungsempfänger ausgeschlossen. 3Die Umweltstationen beziehungsweise die von diesen durchgeführten Veranstaltungen dürfen nicht von der Scientology-Organisation, vergleichbaren Sekten oder sonstigen ideologisch geprägten Institutionen (mit)getragen oder (mit)organisiert werden.