Inhalt
1Bildungsarbeit im Sinn einer hochwertigen BNE/UB dient dem öffentlichen Interesse und der Umsetzung des Bildungsauftrags der Bayerischen Verfassung. 2Zweck der Zuwendung ist die Förderung dieser Bildungsarbeit von staatlich anerkannten Umweltstationen, die ohne Zuwendung eine Bildungsarbeit BNE/UB nicht oder nicht in hinreichendem Umfang anbieten können. 3Ziel ist es, ein räumlich möglichst ausgewogenes, flächendeckendes Netz von Umweltstationen dauerhaft zu etablieren und damit nachhaltig eine wohnortnahe BNE/UB für die bayerische Bevölkerung zu ermöglichen.