Inhalt
4.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
1Diese Bekanntmachung tritt am 1. Oktober 2024 in Kraft. 2Mit Ablauf des 30. September 2024 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern über Aufgaben der Gemeinden beim Vollzug des Bestattungsgesetzes vom 12. November 2002 (AllMBl. S. 965), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 7. Mai 2010 (AllMBl. S. 127) geändert worden ist, außer Kraft.