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BestBek
Text gilt ab: 01.10.2024
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2127-I

Aufgaben der Gemeinden beim Vollzug des Bestattungsgesetzes
(Bestattungsbekanntmachung – BestBek)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration
vom 6. September 2024, Az. B3-2474-2-8

(BayMBl. Nr. 433)

Zitiervorschlag: Bestattungsbekanntmachung (BestBek) vom 6. September 2024 (BayMBl. Nr. 433)

1Nach Art. 149 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung hat die Gemeinde dafür zu sorgen, dass jeder Verstorbene schicklich beerdigt werden kann. 2Gemäß Art. 83 Abs. 1 der Verfassung gehört die Totenbestattung zum eigenen Wirkungskreis der Gemeinde. 3Zur Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben weist das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention auf Folgendes hin: