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Text gilt ab: 18.11.2021

3. Ausbildung der Studienreferendare

1Für Lehrkräfte in der zweiten Phase der Lehrerausbildung werden durch die Unfallversicherungsträger keine Kosten übernommen. 2Die Studienseminare empfehlen den Lehramtsanwärterinnen und -anwärtern bzw. den Studienreferendarinnen und -referendaren anlässlich des Vorbereitungsdienstes bei den Hilfsorganisationen eine Erste-Hilfe-Ausbildung zu erwerben oder vermitteln diese Ausbildung selbst.
3Vom Erwerb des Lehrscheins sind die Studienreferendarinnen und -referendare im Allgemeinen noch ausgeschlossen.