Inhalt

Text gilt ab: 18.11.2021

2. Kosten

1Die Träger der gesetzlichen Schülerunfallversicherung in Bayern übernehmen die Kosten für den Kurs „Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen“ nach Maßgabe ihrer Haushaltsmittel auf Antrag. 2Es ist das von den Versicherungsträgern entwickelte Formblatt zu verwenden (abrufbar unter www.kuvb.de). 3Der Antrag ist zunächst vom Schulleiter auszufüllen und beim zuständigen Versicherungsträger einzureichen. 4Erst nach erfolgter Zusage der Kostenübernahme kann der Lehrgang durchgeführt werden.