Inhalt

Text gilt ab: 18.11.2021

1. Organisation

1Das Training umfasst neun Unterrichtsstunden. 2Die Inhalte des Lehrgangs sind auf die am häufigsten vorkommenden Schülerunfälle zugeschnitten und erlauben zusätzlich ein Eingehen auf Schwerpunkte einzelner Schularten.
3Die Ausbildung „Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen“ wird allen Lehrkräften in staatlichen, kommunalen und privaten Schulen angeboten, unabhängig von der Fächerverbindung.
4Die Lehrgänge finden in der Regel in einer Schule statt. 5Es können auch Lehrkräfte aus benachbarten Schulen zusammengefasst werden. 6Es gelten die Regelungen der staatlichen Lehrerfortbildung. 7Veranstalter der Lehrgänge sind die Schulen im Rahmen der schulinternen Lehrerfortbildung, ggf. auch die Träger der lokalen und regionalen Lehrerfortbildung (Schulämter, MB-Dienststellen, Regierungen). 8Somit ist Dienst-Unfallschutz gewährleistet; für Angestellte besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz.
9Es ist anzustreben, dass die Ausbildung nach jeweils drei Jahren wiederholt wird.