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2126.1-G Richtlinie zur Förderung von Präventions- und Beratungsangeboten im Suchtbereich (PBS-Förderrichtlinie – PBS-FöR) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 26. Oktober 2021, Az. 56-G8437-2019/1-88 (BayMBl. Nr. 805)
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Teil 1: Zuwendungsbereiche
1. Suchtpräventionsfachkräfte der Verbände und Kommunen
2. Betreuung suchtkranker und suchtgefährdeter Gefangener und Verwahrter in den bayerischen Justizvollzugsanstalten (JVAen) durch externe Fachkräfte
3. Projekte und Maßnahmen zur Suchtprävention und Suchtbekämpfung
4. Fortbildungsmaßnahmen, die der Vermittlung, Erweiterung, Vertiefung und Weiterentwicklung der spezifischen Fachkenntnisse der im Suchtbereich Tätigen (ehrenamtliche Helferinnen oder Helfer und Angehörige) dienen
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Teil 2: Verfahren
[Schlussformel]
Inhalt
PBS-FöR
Text gilt ab: 01.01.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024
Fassung: 26.10.2021
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Teil 1:
Zuwendungsbereiche
1. Suchtpräventionsfachkräfte der Verbände und Kommunen
2. Betreuung suchtkranker und suchtgefährdeter Gefangener und Verwahrter in den bayerischen Justizvollzugsanstalten (JVAen) durch externe Fachkräfte
3. Projekte und Maßnahmen zur Suchtprävention und Suchtbekämpfung
4. Fortbildungsmaßnahmen, die der Vermittlung, Erweiterung, Vertiefung und Weiterentwicklung der spezifischen Fachkenntnisse der im Suchtbereich Tätigen (ehrenamtliche Helferinnen oder Helfer und Angehörige) dienen