Inhalt
10.
Datenschutz
1Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten sind die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutzgrundverordnung – DSGVO) einzuhalten. 2Die jeweiligen Bewilligungsbehörden sind Verantwortliche im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO. 3Die Verpflichtungen aus der DSGVO – insbesondere die Betroffenenrechte und die Informationspflichten gemäß Art. 13 und Art. 14 DSGVO – werden von den jeweiligen Bewilligungsbehörden erfüllt.