Inhalt
4.
Zuwendungsvoraussetzungen
4.1
Die Zusammenarbeit mit der Partnerschule muss auf Kontinuität angelegt sein und mehrere Aktivitäten im Jahresverlauf umfassen.
4.2
1Nicht gefördert werden Schulaustausche, die im Rahmen des EU-Bildungsprogramms Erasmus+ gefördert werden. 2EU-geförderte Projekte sind grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen.
4.3
Es können nur solche Maßnahmen und Projekte gefördert werden, mit denen vor der Erteilung der Bewilligung noch nicht begonnen wurde, es sei denn, dass dem vorzeitigen Maßnahmenbeginn ausdrücklich zugestimmt wurde.