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2038.3.4-K
Richtlinien zur Förderung der Zusammenarbeit bayerischer Schulen mit Schulen in der Tschechischen Republik
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 8. August 2025, Az. VIII.6-BS4324.0/124/3
(BayMBl. Nr. 344)
Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien zur Förderung der Zusammenarbeit bayerischer Schulen mit Schulen in der Tschechischen Republik vom 8. August 2025 (BayMBl. Nr. 344)
1Der Bayerische Jugendring (BJR) fördert im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus die Zusammenarbeit zwischen Schulen aus Bayern und der Tschechischen Republik. 2Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach Maßgabe dieser Richtlinien und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Verwaltungsvorschriften zu Art. 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) sowie der ANBest-P.