Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2029

6.   Verfahren

6.1   Antragsstellung

6.1.1  

1Förderanträge sind auf dem dafür vorgesehenen Formular bzw. über die Internetplattform (https://www.bjr.de/foerderung/internationale-jugendarbeit-/-schulaustausch/foerderung-internationaler-schulaustausch) des Bayerischen Jugendrings bis spätestens 30. November des Vorjahres zu stellen. 2Dem Antrag müssen folgende Unterlagen beigefügt werden:
der Kosten- und Finanzierungsplan und
die Beschreibung der geplanten Aktivitäten.

6.1.2  

1Mit den zur Förderung beantragten Maßnahmen darf vor der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein, es sei denn, dass dem vorzeitigen Maßnahmenbeginn ausdrücklich zugestimmt wurde. 2Mit Antragseingang ist der Vorhabenbeginn allgemein zugelassen.

6.2   Bewilligung

Die Bewilligung erfolgt durch den BJR in Form eines Zuwendungsbescheids.

6.3   Nebenbestimmungen

6.3.1  

Die ANBest-P sind in der jeweils gültigen Fassung als Bestandteil des Zuwendungsbescheids festzulegen.

6.3.2  

1Mindestens 10 % der Zuwendungsempfänger sind bis zum Ablauf von drei Monaten nach Ende des Kalenderjahres, in dem die Erfüllung des Zuwendungszwecks zu erwarten war, zur Vorlage eines Verwendungsnachweises aufzufordern. 2Die Auswahl hat über eine Zufallsstichprobe zu erfolgen.

6.3.3  

Der Förderempfänger ist in der Bewilligung auf die gemäß ANBest-P Nr. 5 vorgeschriebene Mitteilungspflicht hinzuweisen.

6.4   Auszahlung

Die Zuwendung wird, wenn die Vorlage eines Nachweises verlangt wird, nach Abschluss der Verwendungsprüfung, anderenfalls nach Ablauf der Anforderungsfrist des Art. 44a Abs. 1 Satz 1 ohne Auszahlungsantrag ausgezahlt.