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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinien zur Förderung der Zusammenarbeit bayerischer Schulen mit Schulen in der Tschechischen Republik
1. Zweck der Zuwendung
2. Gegenstand der Förderung
3. Zuwendungsempfänger
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4. Zuwendungsvoraussetzungen
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5. Art und Umfang der Zuwendung
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6. Verfahren
7. Inkrafttreten; Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.01.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2029
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3.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind kommunale Schulaufwandsträger sowie die Träger staatlich genehmigter und anerkannter allgemeinbildender Ersatzschulen in Bayern; die Schulleitung ist zur Antragstellung befugt.