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Inhaltsverzeichnis
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Freistellung und Kostenübernahme für die Teilnahme von Personalratsmitgliedern an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen
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A. Voraussetzungen einer Freistellung für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen nach Art. 46 Abs. 5 des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes (BayPVG)
B. Dienst- und Arbeitsbefreiung für die Teilnahme an sonstigen Personalratsschulungen
C.
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.01.2017
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C.
Die Bekanntmachung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 3.12.1975 (KMBl I S. 2053) wird aufgehoben, soweit sie den Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus betrifft.