Inhalt
7.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
1Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 31. Juli 2026 außer Kraft. 2Mit Ablauf des 31. Dezember 2025 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat über die Vorbereitung und Durchführung der regelmäßigen Wahlen zu den Jugend- und Auszubildendenvertretungen 2023/24 (Wahlvorbereitungsbekanntmachung-JuAV 2023 – WahlJuAVBek2023) vom 2. August 2023 (BayMBl. Nr. 388) außer Kraft.