Inhalt

Text gilt ab: 01.03.2025

5.   Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Bekanntmachung tritt am 1. März 2025 in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung der Obersten Baubehörde vom 16. November 2016 (AllMBl. S. 2182) außer Kraft. 3Abweichend hiervon gelten während der Übergangsphase der Zentralisierung der Stellenbewirtschaftung für die Beschäftigten der Bauämter im Zuständigkeitsbereich der
Regierung von Schwaben bis 30. April 2025
Regierung von Unterfranken bis 30. Juni 2025
Regierung von Mittelfranken bis 31. August 2025
Regierung von Oberfranken und Regierung von Niederbayern bis 30. September 2025
Regierung von Oberbayern bis 30. November 2025
die Regelungen der Bekanntmachung der Obersten Baubehörde vom 16. November 2016 (AllMBl. S. 2182) fort.