Inhalt

Text gilt ab: 01.03.2025

4.   Andere Zuständigkeitsregelungen

Andere Zuständigkeitsregelungen, unter anderem zur Gewährung von Vorschüssen und Beihilfen, für die Festsetzung der Bezüge sowie die §§ 7 und 9 BayBBiGHwoV, bleiben unberührt.