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Gewährung von Lehrnebenvergütungen für die nebenamtlich mit der Aus- und Fortbildung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten befassten Bediensteten
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1. Lehrnebenvergütung
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2. Abrechnung und Steuerpflicht
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3. Vergütung für Vorträge
4. Arbeitnehmer
5. Inkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.02.2023
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Hubert Bittlmayer
Ministerialdirektor