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Text gilt ab: 01.02.2023
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2032.3-L

Gewährung von Lehrnebenvergütungen für die nebenamtlich mit der Aus- und Fortbildung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten befassten Bediensteten

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
vom 1. Februar 2023, Az. Z1-0350-1/34

(BayMBl. Nr. 115)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Gewährung von Lehrnebenvergütungen für die nebenamtlich mit der Aus- und Fortbildung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten befassten Bediensteten vom 1. Februar 2023 (BayMBl. Nr. 115)

Aufgrund des § 20 Satz 2 der Bayerischen Nebentätigkeitsverordnung erlässt das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit Zustimmung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat folgende Bekanntmachung: