Inhalt

Text gilt ab: 01.02.2023

3. Vergütung für Vorträge

3.1 Allgemeines

1Bedienstete, die hauptberuflich im öffentlichen Dienst beschäftigt sind und nebenamtlich bei Aus- und Fortbildungsveranstaltungen im Geschäftsbereich des Staatsministeriums Einzelvorträge oder Vorträge im Rahmen einer Vortragsreihe halten, können ein Vortragshonorar und Reisekostenvergütung nach Maßgabe der Nrn. 3.2 und 3.3 erhalten. 2Bei Vorträgen und Vortragsreihen ist die Referentin bzw. der Referent in der inhaltlichen Gestaltung frei. 3Ein konkretes Lernziel wird nicht angestrebt. 4Die Vortragsvergütung ist eine Vergütung für die Wahrnehmung eines Nebenamtes im Sinne des § 2 Abs. 2 BayNV.

3.2 Vortragshonorar

3.2.1 

Das Vortragshonorar beträgt je Vortragsstunde (45 Minuten)
für Vorträge, die erstmals gehalten werden
60,50 €,
für Wiederholungsvorträge
42,35 €.

3.2.2 

Wiederholungsvorträge sind Vorträge, die mit annähernd gleicher Thematik, ohne wesentliche Änderung des Konzepts, wiederholt werden.

3.2.3 

Bei Vorträgen von längerer oder kürzerer Dauer als 45 Minuten ist das Honorar entsprechend umzurechnen.

3.3 Reisekostenvergütung

Die Bediensteten erhalten Reisekostenvergütung entsprechend dem BayRKG.

3.4 Steuerpflicht

1Vortragshonorare unterliegen der Einkommensteuerpflicht. 2Darauf ist in der Honorarabrechnung hinzuweisen.