Inhalt
4.
1Diese Bekanntmachung tritt am 6. April 2022 in Kraft. 2Mit Ablauf des 5. April 2022 tritt die Bekanntmachung über Prüfungsvergütungen und Vergütungen für Aufsichtführende bei Prüfungen nach der Lehramtsprüfungsordnung I vom 4. Januar 2006 (KWMBl. I S. 43) außer Kraft. 3Die Auszahlung von Prüfungsvergütungen nach Nr. 1 für den Prüfungstermin Herbst 2021 sowie die Auszahlung von Prüfungsvergütungen für den Prüfungstermin Frühjahr 2022 richtet sich bereits nach dieser Bekanntmachung.