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Prüfungsvergütungen und Vergütungen für Aufsichtsführende bei Prüfungen nach der Lehramtsprüfungsordnung I
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Text gilt ab: 01.04.2026
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Schreibkräften, die im Rahmen eines Nachteilsausgleichs während der Ersten Staatsprüfung eingesetzt werden, wird je angefangene Stunde Schreibtätigkeit 11,90 Euro Vergütung gewährt.