Inhalt

Text gilt ab: 01.07.2009

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1Die Anzahl der wahrgenommenen Sitzungsstunden wird auf Grund des Kalenders für Hauptverhandlungen ermittelt. 2In dem Kalender ist unter den Eintragungen für die einzelnen Sitzungstage der Zeitpunkt des Beginns und der Beendigung der Sitzung unter Angabe der Dauer von Unterbrechungen zu vermerken. 3Der Vermerk ist von dem Vorsitzenden zu unterschreiben.