Inhalt

Text gilt ab: 01.07.2009

2 

1Die Vergütung ist vierteljährlich nachträglich zu zahlen. 2Sie beträgt 8,08 € für jede Sitzungsstunde. 3Zur Abgeltung aller übrigen mit den Aufgaben des örtlichen Sitzungsvertreters verbundenen Tätigkeiten wird die am Monatsende festgestellte Gesamtzahl der von dem Sitzungsvertreter wahrgenommenen Sitzungsstunden um 30 v.H. erhöht; das Ergebnis wird auf volle Stunden aufgerundet.