Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2019

3. Anrechnungsstunden

3.1 Anrechnungsstunden für die Schulleitung

1Die Schulen erhalten für die im Rahmen der Leitung der Schule anfallenden Tätigkeiten (einschließlich der anfallenden Verwaltungstätigkeiten) eine Gesamtzahl von Anrechnungsstunden nach Maßgabe der Klassenzahl. 2Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter gibt einen Teil der Anrechnungsstunden entsprechend der Aufgabenverteilung an ihren bzw. seinen ständigen und etwaigen weiteren Stellvertreter ab. 3Die für die Schulleiterin bzw. den Schulleiter festgelegten Anrechnungsstunden sollen der ständigen Stellvertreterin bzw. dem ständigen Stellvertreter auf die Unterrichtspflichtzeit angerechnet werden, solange sie bzw. er wegen mehr als einwöchiger Verhinderung der Schulleiterin bzw. des Schulleiters dessen Aufgaben wahrzunehmen hat.

3.1.1 

Für die Wahrnehmung der Schulleitung an den beruflichen Schulen zur sonderpädagogischen Förderung gelten die Vorschriften für die beruflichen Schulen.

3.1.2 

1Für die Wahrnehmung der Schulleitung an den (Sonderpädagogischen und anderen) Förderzentren werden folgende Anrechnungsstunden gewährt:
Anzahl der Klassen
Anrechnungsstunden
3 bis 4
7
5 bis 6
10
7 bis 8
14
9 bis 14
18
15 bis 23
22
24 bis 29
26
ab 30
30
2Die Gruppen der Schulvorbereitenden Einrichtungen zählen als Klassen. 3Maßgebend ist die Klassenzahl nach der vorläufigen Unterrichtsübersicht.

3.1.3 

1Für die Wahrnehmung der Schulleitung an den übrigen Förderschulen und an den Schulen für Kranke werden folgende Anrechnungen gewährt:
Anzahl der Klassen
Anrechnungsstunden
3 bis 4
6
5 bis 6
9
7 bis 8
13
9 bis 14
18
15 bis 23
22
24 bis 29
26
ab 30
30
2Die Gruppen von Schulvorbereitenden Einrichtungen zählen als Klassen. 3Maßgebend ist die Klassenzahl nach der vorläufigen Unterrichtsübersicht.

3.1.4 

1Die Leiterinnen und Leiter von Förderzentren sowie der übrigen Förderschulen (ausgenommen berufliche Schulen zur sonderpädagogischen Förderung) mit mindestens 9 Klassen und von Schulen für Kranke mit mindestens 9 Klassen, die in der Zeit vom 1. August bis 31. Januar das 55. Lebensjahr vollenden, erhalten vom Beginn des laufenden Schuljahres an eine zusätzliche Anrechnungsstunde. 2Bei Vollendung des 60. Lebensjahres richtet sich die Anrechnung wieder nach Nrn. 3.1.2 und 3.1.3. 3Bei Vollendung des maßgeblichen Lebensjahres in der Zeit vom 1. Februar bis 31. Juli beginnt bzw. entfällt die zusätzliche Anrechnungsstunde vom Beginn des folgenden Schuljahres an.

3.2 Anrechnungsstunden für Fachberatung

1Für die Fachberatung steht der Regierung ein Anrechnungsstundenkontingent (Stundenpool) zur Verfügung. 2Dieses Kontingent wird durch das Staatsministerium im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten vergeben. 3Die Regierung vergibt daraus Anrechnungsstunden an die Fachberater nach fachlichen Notwendigkeiten.

3.3 Anrechnungsstunden für Schulpsychologische Beratung

Beratungsrektoren als Schulpsychologen erhalten 18 Anrechnungsstunden.

3.4 Anrechnungsstunden für Seminarleitung

Für die Leitung eines Seminars für die Ausbildung von Sonderpädagogen werden 19 Anrechnungsstunden gewährt.

3.5 Sonstige Anrechnungsstunden

3.5.1 

Für Praktikumslehrkräfte wird eine Anrechnungsstunde gewährt.

3.5.2 

Für die Betreuung von Studienreferendaren im ersten Jahr des Vorbereitungsdienstes wird eine Anrechnungsstunde gewährt.

3.5.3 

Für Beratungslehrkräfte wird für jeweils 110 Schüler eine Anrechnungsstunde gewährt.

3.5.4 

1Für Lehrkräfte und heilpädagogische Unterrichtshilfen, die an mehreren Förderschulen Dienst leisten, wird ein Anrechnungsstundenkontingent (Stundenpool) zur Verfügung gestellt. 2Die Regierungen vergeben daraus Anrechnungsstunden unter Berücksichtigung der im Einzelfall vorliegenden besonderen Erschwernis.

3.5.5 

Neben den in dieser Bekanntmachung festgelegten Anrechnungen können durch das Staatsministerium im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten weitere Anrechnungen vergeben werden, z. B. für die Tätigkeiten für Systembetreuerinnen und Systembetreuer und für Medienpädagogisch- bzw. informationstechnische Beraterinnen und Berater.