Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2019

5. Häufung von Ermäßigungen, Anrechnungen und Freistellungen

1Die Ermäßigung wegen Schwerbehinderung (Nr. 2.1) und wegen Alters (Nr. 2.2) werden neben Anrechnungsstunden (Nr. 3) sowie neben Freistellungen (Nr. 4) gewährt. 2Die Häufung von Anrechnungsstunden ist zulässig, soweit die betroffenen Funktionen nebeneinander ausgeübt werden dürfen. 3Die Summe von Ermäßigungen, Anrechnungen und Freistellungen darf jedoch in keinem Bereich zu einer geringeren Unterrichtsverpflichtung als vier Wochenstunden führen, sofern nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften eine weitergehende Freistellung zu erfolgen hat.