Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2023
Fassung: 27.04.2021
5.
Dienstliche Beurteilung der am Staatsinstitut für die Ausbildung der Fachlehrkräfte und der am Staatsinstitut für die Ausbildung der Förderlehrkräfte tätigen Lehrkräfte und Förderlehrkräfte

5.1

1Die dienstlichen Beurteilungen der Förderlehrkräfte richten sich nach denjenigen Bestimmungen dieser Richtlinien, welche für die Lehrkräfte der Schulart gelten, an der die zu beurteilenden Personen eingesetzt sind. 2Für die an Grund- und Mittelschulen eingesetzten Förderlehrkräfte gelten die Regelungen in Nr. 4.6.2.

5.2

Für die am Staatsinstitut für die Ausbildung der Fachlehrkräfte und der am Staatsinstitut für die Ausbildung der Förderlehrkräfte tätigen Lehrkräfte, Fach- und Förderlehrkräfte gelten diese Richtlinien entsprechend.