Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 30.04.2026

7. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2022 in Kraft und mit Ablauf des 30. April 2026 außer Kraft. 2Mit Ablauf des 31. Juli 2022 tritt in Abstimmung mit dem Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration die Gemeinsame Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung über Gemeinde- und Landkreiswahlen außerhalb der allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen; Meldungen für statistische Zwecke vom 21. Januar 2009 (AllMBl. S. 55) außer Kraft.