Inhalt

Text gilt ab: 23.07.2019
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2024

4. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 23. Juli 2019 in Kraft und mit Ablauf des 31. Juli 2024 außer Kraft. 2Mit Ablauf des 22. Juli 2019 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr über die Richtlinie für Überfall- und Einbruchmeldeanlagen mit Anschluss an die Polizei (ÜEA) und Mustervertrag für Anlagen zum Anschluss von Überfall- und Einbruchmeldeanlagen vom 7. August 2014 (AllMBl. S. 387) außer Kraft.