Inhalt

Text gilt ab: 23.07.2019
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2024

1. Novellierung der Richtlinie für Überfall-/Einbruchmeldeanlagen bzw. Anlagen für Notfälle/Gefahren mit Anschluss an die Polizei (ÜEA) (ÜEA-Richtlinie)

1Die ÜEA-Richtlinie wurde vom Unterausschuss Informations- und Kommunikationstechnik des Arbeitskreises II „Öffentliche Sicherheit und Ordnung“ überarbeitet. 2Die landesspezifischen Zusatzbestimmungen des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration zur Richtlinie, ebenfalls geändert und abgedruckt in der Anlage 13 der Richtlinie, sind zu beachten.