Inhalt

Text gilt ab: 23.07.2019
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2024
Gesamtansicht
Vorheriges Dokument (inaktiv)
Nächstes Dokument (inaktiv)

2012.4.5-I

Richtlinie für Überfall-/Einbruchmeldeanlagen bzw. Anlagen für Notfälle/Gefahren mit Anschluss an die Polizei

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration
vom 23. Juli 2019, Az. C6-0267-1-11

(BayMBl. Nr. 302)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration über die Richtlinie für Überfall-/Einbruchmeldeanlagen bzw. Anlagen für Notfälle/Gefahren mit Anschluss an die Polizei vom 23. Juli 2019 (BayMBl. Nr. 302)

1. Novellierung der Richtlinie für Überfall-/Einbruchmeldeanlagen bzw. Anlagen für Notfälle/Gefahren mit Anschluss an die Polizei (ÜEA) (ÜEA-Richtlinie)

1Die ÜEA-Richtlinie wurde vom Unterausschuss Informations- und Kommunikationstechnik des Arbeitskreises II „Öffentliche Sicherheit und Ordnung“ überarbeitet. 2Die landesspezifischen Zusatzbestimmungen des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration zur Richtlinie, ebenfalls geändert und abgedruckt in der Anlage 13 der Richtlinie, sind zu beachten.

2. Mustervertrag

Der „Mustervertrag für Einrichtung, Betrieb und Instandhaltung von Empfangseinrichtungen bei der Polizei (EE-Pol)“ zum Anschluss von Anlagen gemäß ÜEA-Richtlinie wurde überarbeitet (Stand Januar 2019, siehe Anlage).

3. Bezugsquellen

Die bundeseinheitliche ÜEA-Richtlinie ist in das Intranet der Bayerischen Polizei „Landesangebot / Logistik / Information und Kommunikation / Technik / Fernmelde- und Funkwesen / Prävention – Forschung“ und in das Internet unter der Adresse http://www.innenministerium.bayern.de/sus/polizei/praeventionundsicherheitstipps/index.php zum Herunterladen eingestellt.

4. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 23. Juli 2019 in Kraft und mit Ablauf des 31. Juli 2024 außer Kraft. 2Mit Ablauf des 22. Juli 2019 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr über die Richtlinie für Überfall- und Einbruchmeldeanlagen mit Anschluss an die Polizei (ÜEA) und Mustervertrag für Anlagen zum Anschluss von Überfall- und Einbruchmeldeanlagen vom 7. August 2014 (AllMBl. S. 387) außer Kraft.

Karl Michael Scheufele
Ministerialdirektor