Inhalt
2012.4.5-I
Richtlinie für Überfall-/Einbruchmeldeanlagen bzw. Anlagen für Notfälle/Gefahren mit Anschluss an die Polizei
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration
vom 23. Juli 2019, Az. C6-0267-1-11
(BayMBl. Nr. 302)
Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration über die Richtlinie für Überfall-/Einbruchmeldeanlagen bzw. Anlagen für Notfälle/Gefahren mit Anschluss an die Polizei vom 23. Juli 2019 (BayMBl. Nr. 302), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2025 (BayMBl. Nr. 300) geändert worden ist
1.
Novellierung der Richtlinie für Überfall-/Einbruchmeldeanlagen bzw. Anlagen für Notfälle/Gefahren mit Anschluss an die Polizei (ÜEA) (ÜEA-Richtlinie)
1Die ÜEA-Richtlinie wurde vom Unterausschuss Informations- und Kommunikationstechnik des Arbeitskreises II „Öffentliche Sicherheit und Ordnung“ überarbeitet. 2Die landesspezifischen Zusatzbestimmungen des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration zur Richtlinie, ebenfalls geändert und abgedruckt in der Anlage 13 der Richtlinie, sind zu beachten.
2.
Mustervertrag
Zur vertraglichen Regelung zwischen Polizeidienststelle und Konzessionär ist der Mustervertrag des Freistaates Bayern für Einrichtung, Betrieb und Instandhaltung von Empfangseinrichtungen bei der Polizei (EE-Pol) zum Anschluss von Anlagen gemäß ÜEA-Richtlinie zu verwenden.
3.
Bezugsquellen
Die bundeseinheitliche ÜEA-Richtlinie und der Mustervertrag sind in das Intranet der Bayerischen Polizei „Landesangebot / Logistik / Information und Kommunikation / Technik / Fernmelde- und Funkwesen / Prävention – Forschung“ und in das Internet unter der Adresse https://www.stmi.bayern.de/innere-sicherheit/praevention-und-sicherheitstipps zum Herunterladen eingestellt.
4.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
1Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 23. Juli 2019 in Kraft. 2Mit Ablauf des 22. Juli 2019 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr über die Richtlinie für Überfall- und Einbruchmeldeanlagen mit Anschluss an die Polizei (ÜEA) und Mustervertrag für Anlagen zum Anschluss von Überfall- und Einbruchmeldeanlagen vom 7. August 2014 (AllMBl. S. 387) außer Kraft.
Karl Michael Scheufele
Ministerialdirektor